Ihr gutes Recht

Es ist uns eine Freude, auch Sie in Ihren juristischen Belangen vertreten zu dürfen. Denn unsere Kanzlei berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch klein- und mittelständische Unternehmen in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsangelegenheiten.

Über die Grenzen von Viersen hinweg wird Ihr gutes Recht von uns auch in

  • Krefeld
  • Mönchengladbach
  • Düsseldorf
  • Nettetal
  • Willich
  • Kempen

kompetent vertreten. Nachdem jedem Rechtsanwalt die Möglichkeit eröffnet wurde, bei allen Amts-, Landgerichten und Oberlandesgerichten Deutschlands aufzutreten, stehen wir Ihnen darüber hinaus gerne auch bundesweit anwaltlich zur Seite.

Dabei steht stets im Vordergrund, unseren Mandanten eine umfassende und professionelle Beratung zu Teil werden lassen und das auf hohem Niveau. Hierzu arbeiten wir fächerübergreifend eng zusammen. Unsere gemeinsame Tätigkeit erlaubt es Ihnen daher, sowohl verschiedene Angelegenheiten Ihres Lebens als auch unterschiedliche Blickwinkel der gleichen Sache in einer Kanzlei zu belassen und nicht für jeden Lebensbereich einen neuen Spezialisten aufzusuchen. Ebenso profitieren Sie auch in den einzelnen Fachbereichen von unserem stetigen Gedankenaustausch in elementaren praxisnahen Rechtsfragen. Dazu nehmen wir uns die Zeit, wechselseitig auch die Positionen der jeweiligen Gegenseite unter Hinzuziehung der aktuellen Rechtsprechung zu belichten. Letztlich sehen auf diese Weise vier Augen mehr als zwei.

Wenn es die Sache erfordert, beraten wir Sie nach Absprache auch gerne außerhalb der üblichen Bürostunden. Regelmäßig können Sie uns daher auch dann ansprechen, wenn Sie abends und am Wochenende juristischen Beistand benötigen. Ebenso sind wir gerne bereit, Sie vor Ort aufzusuchen.

Ein erfolgreiches Mandat heißt für uns vor allem, dass wir gemeinsam mit unseren Mandanten die für sie dauerhaft erfolgreichsten und wirtschaftlich besten Lösungen erarbeiten und festlegen wollen. Bei unserer Beurteilung steht der Mandant mit seinen individuellen Bedürfnissen im Zentrum aller Überlegungen. Dementsprechend ist für uns Ausgangspunkt aller gemeinsam zu entwickelnden Lösungen die Prämisse:

Jeder Fall ist anders!

Gemäß § 1 Absatz 3 unserer Berufsordnung haben wir als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten unsere Mandanten vor Rechtsverlust zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und Machtüberschreitungen zu sichern.

Diesen schon durch unsere Berufsordnung übertragenen Auftrag nehmen wir ausgesprochen ernst und setzen ihn konsequent um, sobald Ihr gutes Recht von uns vertreten wird.