Mietrecht

Kaum ein Rechtsgebiet wird so argwöhnisch betrachtet wie das Mietrecht, da stets sämtliche betroffenen Parteien das Gefühl haben, im Recht zu sein.

Etwa der Mieter, weil der doch zu Recht den Mietzins wegen der monatelangen Baulärmbelästigung reduziert hat, oder der Vermieter, weil er das Mietverhältnis wegen ausbleibender Mietzahlungen fristlos gekündigt hat.

Dementsprechend umfasst das Mietrecht die Beratung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung von Mietern und Vermietern. Hierfür erstreckt sich unsere Tätigkeit im Wohn- und Gewerberaummietrecht auf die Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung bei Mietverträgen, Mietminderung, Schadensersatz, Betriebskostenabrechnung, Kündigung, Kaution, Räumungsprozessen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Mietrecht sind:

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Nachbarrecht
  • Pachtvertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht