Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht wird durch privatrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Normen ausgestaltet. Vornehmlich unsere mittelständischen Mandanten beraten und begleiten wir in allen wirtschaftsrechtlich relevanten Bereichen.

Oft erscheinen Angelegenheiten auf den ersten Blick ohne wirtschaftsrechtlichen Bezug. Bei näherer Betrachtung stellt sich dann aber heraus, dass eine erhebliche wirtschaftliche Verflechtung besteht. Es hat sich daher bewährt, unsere Mandanten in allen rechtlichen Bereichen zu begleiten, da uns zumindest nach längerer Zusammenarbeit etwaige Verflechtungen bekannt sind. Dadurch wird es möglich, Fernwirkungen in den Blick zu nehmen und auch wirtschaftsrechtlich nahende Probleme frühzeitig zu erkennen.

Auch Privatpersonen finden etwa als Investoren, Anleger oder Bürgen häufig erst mit unserer gemeinsamen Hilfe zu ihrem guten Recht. Denn in Anbetracht der Vielzahl wirtschaftsrechtlicher Regelungen ist es für einen Einzelnen nahezu unmöglich, sich in die große Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen einzuarbeiten und tragende Problemlösungen zu erarbeiten.

Damit uns dies umfassend und kompetent gelingt, arbeiten wir insbesondere auch in diesem Bereich fächerübergreifend eng zusammen. Denn wie die Praxis belegt, zieht ein Problem häufig das nächste nach sich. So kann etwa ein insolvenzrechtliches Strafverfahren mit Verteidigerbedarf den handelsrechtlichen Verlust der Geschäftsführertätigkeit zur Folge haben und die Neugestaltung diverser Verträge notwendig machen. Unsere gemeinsame Tätigkeit erlaubt es Ihnen auch hier, die verschiedenen Angelegenheiten Ihres Lebens in einer Hand zu belassen und nicht für jeden Bereich einen neuen Spezialisten aufzusuchen.